Datenschutzordnung
1.
Der
Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene
Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur
Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden ausschließlich
gespeichert und verarbeitet:
·
Geburtsdatum
·
Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunkverbindung,
Emailadresse)
·
Funktion im Verein
·
Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
·
Ehrungen
2.
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender
Zustimmung des Betroffenen erhoben.
3.
Für
das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen
(IBAN, BIC) gespeichert und diese Daten an das einzugsberechtigte
Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins
weitergeleitet.
Der
Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte
Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt
und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem
Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen
Mitglied bekannt gegeben wird.
4.
Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.
5.
Aus
Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter
Ziff. 1 genannten persönlichen Daten
von Funktionsträgern und Chorleitungen im Umfang des Erforderlichen an die
übergeordneten Verbände weitergeleitet. Personenbezogene Daten der
Mitglieder werden der Stadt Radolfzell zum Erhalt der Förderung mitgeteilt.
6. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.
7.
Der Verein informiert seine Mitglieder und die
Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch
Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des
Vereins.
8.
Die Mitglieder gestatten
dem Verein bei allen Vereinsveranstaltungen (z.B. Konzerten, Auftritten,
Proben, geselligen Veranstaltungen) Bild-, Film- und
Tonaufnahmen anzufertigen und deren Veröffentlichung in Print- und
elektronischen Medien vorzunehmen.
Angepasste Vorlage gemäß RA Christian Heieck