Datenschutzordnung

   

1.     Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden ausschließlich gespeichert und verarbeitet:

  ·          Name, Vorname, Anschrift

·          Geburtsdatum

·          Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunkverbindung, Emailadresse)

·          Funktion im Verein

·          Zeitpunkt des Eintritts in den Verein

·          Ehrungen

2.     Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

3.     Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert und diese Daten an das einzugsberechtigte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins weitergeleitet. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird.

4.     Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

5.     Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten  persönlichen Daten von Funktionsträgern und Chorleitungen im Umfang des Erforderlichen an die übergeordneten Verbände weitergeleitet. Personenbezogene Daten der Mitglieder werden der Stadt Radolfzell zum Erhalt der Förderung mitgeteilt.

6.     Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

7.     Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.

8.     Die Mitglieder gestatten dem Verein bei allen Vereinsveranstaltungen (z.B. Konzerten, Auftritten, Proben, geselligen Veranstaltungen) Bild-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen und deren Veröffentlichung in Print- und elektronischen Medien vorzunehmen.

  

Angepasste Vorlage gemäß RA Christian Heieck


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